
Ihr stationärer Aufenthalt: Vor der Aufnahme
Liebe Patientin,
lieber Patient!
Vor einem stationären Aufenthalt auf einer unserer Bettenstationen benötigen Sie einen Einweisungsschein von Ihrem Facharzt für Orthopädie oder Sie werden von unserer Ambulanz intern überwiesen.
- Haben Sie einen Einweisungsschein? Dann senden Sie diesen per FAX an +43 1 801 82 - DW 1458 oder mittels E-Mail eingescannt an: ews@oss.at
Sie werden zur stationären Aufnahme über den Postweg verständigt (das Versenden von Terminen und Unterlagen per E-Mail ist uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt).
Im Informationsschreiben zur Aufnahme finden Sie Ihren Termin sowie alle notwendigen Informationen für Ihre stationäre Aufnahme.
Zusatzversicherung
Sie haben eine private Zusatzversicherung und wünschen bei uns in der Sonderklasse aufgenommen zu werden?
Bitte klären Sie unbedingt bereits vor der Aufnahme mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme bzw. den Versicherungsschutz ab. Wir möchten darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich über den ausreichenden Versicherungsschutz zu informieren. Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab, müssen wir Ihnen leider die Kosten in Rechnng stellen.
Kinder und Jugendliche
Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr besteht für Sie die Möglichkeit, als Begleitperson stationär aufgenommen zu werden, wenn dem der behandelnde Arzt zustimmt.
Bei Kindern mit schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen ist die Aufnahme einer Begleitperson altersunabhängig möglich.
Gebühren für Begleitpersonen
(inkl MWSt)
Nächtigungsgebühren:
Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren | EUR 17,27 |
Für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren | EUR 34,54 |
Für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren | EUR 48,95 |
Ab dem 15. Lebensjahr | EUR 57,64 |
Verköstigungsgebühr: EUR 18,59