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Ambulante Rehabilitation jetzt auch für Pensionist*innen

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Gesetzesänderung macht's möglich

Nicht nur Erwerbstätige, auch Pensionist*innen können nun zu einer ambulanten orthopädischen Rehabilitation im Orthopädischen Spital Speising zugewiesen werden.

Möglich macht das eine Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation sind:

  • Der*die Patient*in muss körperlich und psychisch in der Lage sein, aktiv an den Therapien teilzunehmen.

  • Ausreichende Motivation und Sicherstellung der häuslichen Versorgung seitens des*r Patient*in

  • Es muss eine ausreichende Mobilität vorhanden sein, um die Rehabilitationseinrichtung regelmäßig selbstständig erreichen zu können.

  • Es darf keine medizinische Notwendigkeit für eine durchgehende stationäre Betreuung vorliehgen.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann die ambulante Rehabilitation wohnortnah und alltagsbegleitend bei uns im Orthopädischen Spital Speising durchgeführt werden.

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